
Die Erstellung der Jahresabrechnungen ist für uns alle als ehrenamtlich arbeitende Vorstandsmitglieder eine große Herausforderung und Aufgabe, der wir uns mit Respekt und Verantwortung stellen. Gern stehen wir für Erklärungen zur Verfügung. Habt bitte Verständnis dafür, dass wir nicht immer sofort reagieren können und nicht für die Rechtfertigung einzelner Kostenpositionen zuständig sind! Sollte sich mal ein Fehler eingeschlichen haben, bitten wir das zu entschuldigen und korrigieren es natürlich schnellstmöglich.
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung versenden wir die Jahresrechnung fortan bevorzugt digital – 2025 per Email. Mitglieder von denen wir keine Emailadresse hinterlegt haben erhalten die Rechnung per Post und sind aufgefordert uns eine Emailadresse anzugeben. Wir erklären euch im folgenden die einzelnen Positionen der aktuellen Jahresrechnung (Stand 19. März 2025):
01. Vereinsbeitrag
Der Vereinsbeitrag beträgt für alle Mitglieder -mit und ohne Garten- gemäß Vereinsbeschluss 45,00 EUR/ Jahr.
02. Beitrag Kreisverband
Die Abgabe an den Kreisverband wird von diesem festgesetzt und vom Verein komplett abgeführt. Sie dient den allgemeinen Leistungen im Zusammenhang mit Kleingartenanlagen. Sie ist von jedem Mitglied -mit und ohne Garten- zu zahlen da so auch der Besuch von z.B. Seminaren ermöglicht wird.
03. Abgabe Landesverband
Die Abgabe an den Landesverband wird von diesem festgesetzt und vom Verein komplett abgeführt. Sie dient den allgemeinen Leistungen im Zusammenhang mit Kleingartenanlagen. Sie ist von jedem Mitglied -mit und ohne Garten- zu zahlen da so auch der Besuch von z.B. Seminaren ermöglicht wird.
04. Abgabe Umlage Straßenreinigung
2025 erhebt die Stadt Köln erstmalig Straßenreinigungsgebühren vom Kreisverband nachdem in den Jahren zuvor aus Kulanz darauf verzichtet wurde. Die Jahreshauptversammlung hat beschlossen, die Gesamtkosten zu gleichen Teilen auf alle Kleingärten umzulegen. Der Betrag beläuft sich auf 0,04 EUR je Quadratmeter.
05. Pacht
Die „Miete“ für euren Garten. Zu zahlen von Mitgliedern mit Garten (Pächter/innen).
06. Laubengrundversicherung
Reguläre Versicherung gegen Feuer/ Einbruch/ Diebstahl für alle Kleingärten. Der Beitrag liegt einheitlich je Parzelle bei aktuell 35,00 EUR/ Jahr. Informationen und Versicherungsbedingungen findet ihr auf der Webseite des LKV: LINK
07. Laubenhöherversicherung
Individuelle Erhöhung des Versicherungsschutzes gegen Feuer/ Einbruch/ Diebstahl. Der Beitrag berechnet sich aktuell mit 1,00 EUR/ Jahr je 500,00 EUR zusätzlichem Versicherungsschutz. Ihr habt diese Zusatzversicherung selbst gewählt oder vom Vorpächter übernommen. Informationen und Versicherungsbedingungen findet ihr auf der Webseite des LKV: LINK Anpassungen von zusätzlichem Versicherungsschutz könnt ihr in den Sprechstunden im Verein vornehmen.
08. Laubeninhalt Höherversicherung
Individuelle Erhöhung des Versicherungsschutzes bezogen auf den Inhalt von Laube und gesicherten Lager-/ Werkzeugräumen gegen Feuer/ Einbruch/ Diebstahl. Der Beitrag berechnet sich aktuell mit 4,00 EUR/ Jahr je 500,00 EUR zusätzlichem Versicherungsschutz. Ihr habt diese Zusatzversicherung selbst gewählt oder vom Vorpächter übernommen. Anpassungen von zusätzlichem Versicherungsschutz könnt ihr in den Sprechstunden im Verein vornehmen. Informationen und Versicherungsbedingungen findet ihr auf der Webseite des LKV: LINK
09. Solarversicherung
Individuelle Versicherung für Solar-Installationen. Der Beitrag berechnet sich aktuell mit 10,00 EUR/ Jahr je 200,00 EUR Versicherungsschutz. Ihr habt diese Zusatzversicherung selbst gewählt oder vom Vorpächter übernommen. Anpassungen von zusätzlichem Versicherungsschutz könnt ihr in den Sprechstunden im Verein vornehmen. Informationen und Versicherungsbedingungen findet ihr auf der Webseite des LKV: LINK
10. Rückzahlung der geleisteten Wassergeld-Vorauszahlung
Abzug der im Vorjahr berechneten aktuell 26,00 EUR Vorauszahlung für den Wasserverbrauch je Parzelle zur Verrechnung mit dem Gesamtverbrauch.
11. Wasserverbrauch
Der im Herbst des Vorjahres abgelesene Zählerstand je Garten in Kubikmetern x dem aktuellen Verbrauchspreis für Wasser der Rheinenergie, Köln. Bei unterjährigem Pachtwechsel erfolgt die Berechnung des Wasserverbrauchs mit dem Zählerstand ab Gartenübernahme.
Für Gärten zu denen die Wasser-Teams keinen Zutritt hatten oder bei denen der Behälter zugestellt/ verbaut/ verschlossen war berechnen wir wie im Aushang angekündigt den doppelten Vorjahreswert. Eine eventuelle Überzahlung wird mit der nächsten Ablesung ausgeglichen. Bitte sorgt stets dafür, dass unsere Wasser-Teams arbeiten können und beachtet die Aushänge und Informationen dazu!
Gärten bei denen die Wasseruhr technisch bedingt nicht abgelesen werden konnten haben wir mit dem Vorjahreswert veranschlagt. Für Gärten im Karl-Naumann-Weg die wir für 2023 mit dem Vorjahreswert abrechnen mussten korrigiert sich dies nun mit dieser Rechnung.
12. Wassergeld I (Umlage der Fehlmenge)
Umlage der Differenz von Hauptuhren und Summe aller Wasseruhren in den Gärten in Kubikmetern x dem aktuellen Verbrauchspreis für Wasser der Rheinenergie, Köln / 250 Gärten
Für 2024: 252m³ x 1,15/ 250 = 1,16 EUR (kaufmännisch gerundet)
13. Wassergeld II (Umlage für Hauptuhr)
Umlage der Grundkosten aller Hauptuhren / Gesamtverbrauch x individuellem Verbrauch. Dabei wird vorab für jeden Garten unabhängig von dessen Verbrauch ein Grundbeitrag auf Basis der Mindestgrundkosten aller Wasseruhren/ 250 Gärten berechnet. Die Gebühren entsprechen denen der Rheinenergie für Nicht-Wohngebäude, entsprechend den aktuellen Rechnungen.
Für 2024:
Mindestbeitrag: 6x 218,62 = 1.311,72 EUR / 250 Gärten = 5,25 EUR (kaufmännisch gerundet)
Verbrauchsabhängig: 6.684,99 EUR Gesamtkosten – 1.311,72 EUR Grundkosten = 5.373,27 EUR
/ 4.377,25m³ Gesamtverbrauch = 1,23 EUR (kaufm. gerundet) x individuellem Verbrauch (siehe Position 11) Dieser Betrag + der Grundbetrag ergeben den zu zahlenden Betrag.
14. Vorauszahlung Wassergeld
Berechnung der Vorauszahlung für den Wasserverbrauch im laufenden Gartenjahr.
15. Gemeinschaftsarbeit
Jedes Mitglied ist gemäß Vereinsbeschluss aktuell zu 03 Stunden Gemeinschaftsarbeit/ Jahr verpflichtet. Wird diese nicht geleistet wird eine Gebühr von 25,00 EUR je Stunde erhoben. Gemeinschaftsarbeit in Abstimmung mit den zuständigen Anlagenbetreuungen ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.
16. Nichtteilnahme am Lastschrifteinzug
Liegt kein SEPA Mandat vor, berechnen wir eine zusätzliche Gebühr für den Aufwand bei der Verarbeitung einzelner Überweisungen von aktuell 5,00 EUR. Ein SEPA Mandat für die nächste Abrechnung könnt ihr jederzeit ausfüllen. Das Formular dazu gibt es auf unserer Webseite: LINK
17. Gutschriften/ Rückstände/ Sonstiges
Berechnung sonstiger Kosten wie z.B. Strafgebühren für Mehraufwand bei Unzugänglichkeit des Wasseranschlusses beim Auf- und/ oder Zudrehen der Wasserleitungen und Ablesen der Wasseruhren. Informationen findet ihr unter „Hinweise“, bei Fragen wendet euch bitte direkt an die Wasserbetreuung eurer Anlage. Zu sonstigen Gutschriften/ Rückständen wendet euch bitte an unsere Kasse.