
Die Erstellung der Jahresabrechnungen ist für uns alle als ehrenamtlich arbeitende Vorstandsmitglieder eine große Herausforderung und Aufgabe, der wir uns mit Respekt und Verantwortung stellen. Gern stehen wir für Erklärungen zur Verfügung. Habt bitte Verständnis dafür, dass wir nicht immer sofort reagieren können und nicht für die Rechtfertigung einzelner Kostenpositionen zuständig sind! Sollte sich mal ein Fehler eingeschlichen haben, bitten wir das zu entschuldigen und korrigieren es natürlich schnellstmöglich.
Wir erklären euch im folgenden die einzelnen Positionen der aktuellen Jahresrechnung.
Stand: 15. März 2024
01. Vereinsbeitrag
Der Vereinsbeitrag beträgt für alle Mitglieder -mit und ohne Garten- gemäß Vereinsbeschluss 45,00 EUR/ Jahr.
02. Beitrag Kreisverband
Die Abgabe an den Kreisverband wird von diesem festgesetzt und vom Verein komplett abgeführt. Sie dient den allgemeinen Leistungen im Zusammenhang mit Kleingartenanlagen. Sie ist von jedem Mitglied -mit und ohne Garten- zu zahlen da so auch der Besuch von z.B. Seminaren ermöglicht wird.
03. Abgabe Landesverband
Die Abgabe an den Landesverband wird von diesem festgesetzt und vom Verein komplett abgeführt. Sie dient den allgemeinen Leistungen im Zusammenhang mit Kleingartenanlagen. Sie ist von jedem Mitglied -mit und ohne Garten- zu zahlen da so auch der Besuch von z.B. Seminaren ermöglicht wird.
04. Pacht
Die „Miete“ für euren Garten. Zu zahlen von Mitgliedern mit Garten (Pächter/innen). Für das Jahr 2024 wurde der Pachtbetrag von 0,58 EUR/ m² auf 0,63 EUR/m² angehoben. Begründet wurde dies u.a. mit der Schaffung einer weiteren Stelle zur fachlichen Betreuung der Kleingartenvereine. Weitere Informationen findet ihr auf der Webseite des Kreisverbands: LINK
Wichtig: Mit der Abrechnung 2023/ 2024 haben wir eine Korrektur der Quadratmeter je Garten vorgenommen, da dies im Rahmen einer Überprüfung durch die Stadt Köln notwendig wurde. Alle Gärten wurden um den Faktor 2,61% verkleinert (auf volle Quadratmeter aufgerundet). Dementsprechend ist die Angabe der Quadratmeter in der aktuellen Abrechnung kleiner als im Vorjahr. Hintergrund ist eine Neubewertung bei Allgemeinflächen und Parkplätzen.
05. Laubengrundversicherung
Reguläre Versicherung gegen Feuer/ Einbruch/ Diebstahl für alle Kleingärten. Der Beitrag ist einheitlich je Parzelle bei 35,00 EUR/ Jahr. Informationen und Versicherungsbedingungen findet ihr auf der Webseite des KVD: LINK
06. Laubenhöherversicherung
Individuelle Erhöhung des Versicherungsschutzes gegen Feuer/ Einbruch/ Diebstahl. Der Beitrag berechnet sich aktuell mit 1,00 EUR/ Jahr je 500,00 EUR zusätzlichem Versicherungsschutz. Ihr habt diese Zusatzversicherung selbst gewählt oder vom Vorpächter übernommen. Informationen und Versicherungsbedingungen findet ihr auf der Webseite des KVD: https://www.kvd-versicherungen.de Anpassungen von zusätzlichem Versicherungsschutz könnt ihr in den Sprechstunden im Verein vornehmen.
07. Laubeninhalt Höherversicherung
Individuelle Erhöhung des Versicherungsschutzes bezogen auf den Inhalt von Laube und gesicherten Lager-/ Werkzeugräumen gegen Feuer/ Einbruch/ Diebstahl. Der Beitrag berechnet sich aktuell mit 4,00 EUR/ Jahr je 500,00 EUR zusätzlichem Versicherungsschutz. Ihr habt diese Zusatzversicherung selbst gewählt oder vom Vorpächter übernommen. Anpassungen von zusätzlichem Versicherungsschutz könnt ihr in den Sprechstunden im Verein vornehmen. Informationen und Versicherungsbedingungen findet ihr auf der Webseite des KVD: LINK
08. Solarversicherung
Individuelle Versicherung für Solar-Installationen. Der Beitrag berechnet sich aktuell mit 10,00 EUR/ Jahr je 200,00 EUR Versicherungsschutz. Ihr habt diese Zusatzversicherung selbst gewählt oder vom Vorpächter übernommen. Anpassungen von zusätzlichem Versicherungsschutz könnt ihr in den Sprechstunden im Verein vornehmen. Informationen und Versicherungsbedingungen findet ihr auf der Webseite des KVD: LINK
09. Rückzahlung der geleisteten Wassergeld-Vorauszahlung
Abzug der im Vorjahr berechneten aktuell 26,00 EUR Vorauszahlung für den Wasserverbrauch je Parzelle zur Verrechnung mit dem Gesamtverbrauch.
10. Wasserverbrauch
Der im Herbst des Vorjahres abgelesene Zählerstand je Garten in Kubikmetern x dem aktuellen Verbrauchspreis für Wasser der Rheinenergie, Köln (aktuell 1,15 EUR nach der Erhöhung im April 2023)
Wichtig: Bei unterjährigem Pachtwechsel erfolgt die Berechnung des Wasserverbrauchs mit dem Zählerstand ab Gartenübernahme.
11. Wassergeld I (Umlage der Fehlmenge)
Umlage der Differenz von Hauptuhren und Summe aller Wasseruhren in den Gärten in Kubikmetern x dem aktuellen Verbrauchspreis für Wasser der Rheinenergie, Köln / 250 Gärten
Für 2023: 59m³ x 1,15/ 250 = 0,27 (kaufmännisch gerundet)
12. Wassergeld II (Umlage für Hauptuhr)
Umlage der Grundkosten aller Hauptuhren / Gesamtverbrauch x individuellem Verbrauch. Dabei wird vorab für jeden Garten unabhängig von dessen Verbrauch ein Grundbeitrag auf Basis der Mindestgrundkosten aller Wasseruhren/ 250 Gärten berechnet. Die Gebühren entsprechen denen der Rheinenergie für Nicht-Wohngebäude, nach der letzten Erhöhung im April letzten Jahres.
Für 2023:
Mindestbeitrag: 6x 218,62 = 1.311,72 EUR / 250 Gärten = 5,25 EUR (kaufmännisch gerundet)
Verbrauchsabhängig: 7.697,46 EUR Gesamtkosten (inkl. Nachberechnung aus 2022) – 1.311,72 EUR Grundkosten = 6.385,74 EUR / 6.170m³ Gesamtverbrauch = 1,03 EUR (kaufm. gerundet)
x individuellem Verbrauch (siehe Position 10) Dieser Betrag + der Grundbetrag ergeben den zu zahlenden Betrag.
In der Rechnung wird 0,74 EUR/m³ ausgewiesen, das ist falsch – bitte entschuldigt dies.
13. Vorauszahlung Wassergeld
Berechnung der Vorauszahlung für den Wasserverbrauch im laufenden Gartenjahr.
14. Gemeinschaftsarbeit
Jedes Mitglied – auf Beschluss des Vorstandes auch „Mitglied ohne Garten „MOG“ – ist gemäß Vereinsbeschluss aktuell zu 02 Stunden Gemeinschaftsarbeit/ Jahr verpflichtet. Wird diese nicht geleistet wird eine Gebühr von 15,00 EUR je Stunde erhoben. Über die 02 Pflichtstunden hinaus können maximal 03 weitere Stunden mit je 15,00 EUR vergütet werden. Für die Erfassung geleisteter Gemeinschaftsarbeit bei den zuständigen Anlagenbetreuungen ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.
15. Winterdienst
Hier fallen aktuell keine Kosten an.
16. Wasserleitung/ Uhr
Mit der Abrechnung 2023/ 2024 wird wie zur Mitgliederversammlung 2024 der turnusmäßige Wechsel der Wasseruhren berechnet. Die Gesamtkosten i.H.v 9.514,43 EUR / 250 Gärten ergeben den Betrag von 38,06 EUR (kaufm. gerundet) je Garten. Hinzu kommen 10,00 EUR je Garten die wir direkt an die, die Arbeit ausführenden Mitglieder auszahlen. Ergibt den Betrag von 48,06 EUR je Garten.
17. Gutschriften/ Rückstände
Bei Fragen hierzu wendet euch bitte an unsere Kasse.
18. Nichtteilnahme am Lastschrifteinzug
Liegt kein SEPA Mandat vor, berechnen wir eine zusätzliche Gebühr für den Aufwand bei der Verarbeitung einzelner Überweisungen von aktuell 5,00 EUR. Ein SEPA Mandat für die nächste Abrechnung könnt ihr jederzeit ausfüllen. Das Formular dazu gibt es auf unserer Webseite: LINK
Sonstiges/ Wasserschacht/ Tür
Berechnung sonstiger Kosten wie z.B. Strafgebühren für Mehraufwand bei Unzugänglichkeit des Wasseranschlusses beim Auf- und/ oder Zudrehen der Wasserleitungen und Ablesen der Wasseruhren. Informationen findet ihr unter „Hinweise“, bei Fragen wendet euch bitte direkt an die Wasserbetreuung eurer Anlage.