Mein Garten

Auf dieser Seite bieten wir Informationen, was wichtig ist zu wissen wenn man einen Garten hat. Regelungen, Informationen & Spannendes rund um die Kleingärtnerei. Wir informieren euch hier auf Basis der Gartenordnung und in unserer Funktion als Vorstand. Für weitergehende fachliche Unterstützung und Handreichungen steht unsere Fachberatung jederzeit und unabhängig für euch zur Verfügung.


Wie bekomme ich einen Kleingarten?

Einen Kleingarten zu pachten ist einfacher, als viele denken, wenn auch leider aufgrund des begrenzten Angebotes nicht immer sofort möglich- Es ist aber auch eine Entscheidung mit großer Wirkung, denn wer sich für einen Garten entscheidet, verändert damit auch ein Stück weit das Leben der ganzen Familie. Weitere Informationen hier.


AKTION: RAUS DAMIT!

Sommer- oder Schmetterlingsflieder, Kirschlorbeer und Thuja. Gemäß Gartenordnung untersagt und auch biologisch kein Nutzen. Warum das so ist und was ihr stattdessen besser pflanzen könnt erklären wir euch hier.

Allgemeine Regelung in Köln
Laut der Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln dürfen invasive Neophyten oder „zu stark wachsende Pflanzenarten und nicht beherrschbare Neophyten“ in Kleingärten oder Gemeinschaftsflächen weder angepflanzt noch sich unkontrolliert ausbreiten dürfen.

Schmetterlingsflieder (Buddleja davidii)
• Sehr stark selbstvermehrend: Ein Strauch kann rund 20 Millionen Samen pro Jahr produzieren, die durch den Wind weit verbreitet werden. Wer nicht sofort entfernen kann, deshalb bitte unbedingt gleich nach der Blüte die Rispen abschneiden!
• Invasive Konkurrenz: Schnell einwandernd, verdrängt heimische Arten und reduziert die Biodiversität
• Trotz seiner Beliebtheit bei Faltern liefert er für deren Raupen keine Nahrung – damit allein keine sinnvolle Insektenhilfe.


Für Schmetterlinge statt Buddleja: Setze auf heimische Wildpflanzen, die sowohl Nektar- als auch Raupenfutter bieten – etwa Wilde Möhre, Kohl, Faulbaum, Brennnesseln oder wilder Fenchel. Optisch fast identisch ist z.B. der Mönchspfeffer.

Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus)
• Auch als invasive Art eingestuft (BfN „Graue Liste“), verbreitet sich oft über Vögel.
• Giftig: Alle Pflanzenteile enthalten Blausäure; schlecht kompostierbar.


Für Hecken statt Kirschlorbeer
:
Alternative heimische Sträucher wie Liguster, Rote Heckenkirsche, Weißdorn, Holunder, Berberitze, Schneeball, Pfaffenhütchen oder Hasel sind ökologisch wertvoller – bieten Nahrung und Schutz für Vögel und Insekten.

Thuja
Ökologisch wertlos: Als immergrüne Konifere bietet sie weder Nahrung für Insekten noch Lebensraum für Vögel, darüber hinaus verändert sie den Boden und kann Krankheiten übertragen.
Für Kleingärten gilt die Regel: Waldbäume gehören in den Wald – gleiches gilt übrigens auch für Ahorn & Co deshalb gibt es hier auch keinen „Ersatz“ ;o)

…und damit es Spaß macht:

Wir belohnen jedes vorher/nachher Foto in unserer whatsapp-Community zur Entsorgung von Sommerflieder, Kirschlorbeer und Thuja mit einem Freigetränk zum Vereinsfest!


Versiegelte Flächen in Kleingärten

In der Gartenordnung der Stadt Köln gilt grundsätzlich: versiegelte Flächen müssen auf ein Minimum begrenzt werden. Eine Fläche gilt als versiegelt, wenn Wasser nicht direkt im Boden versickern kann – etwa bei Betonflächen oder undurchlässigen Pflasterungen. Zusätzliche Wege oder Plätze müssen wasserdurchlässig gestaltet werden – Beispiele hierfür sind wassergebundene Decken, Rasenfugenpflaster (mit mindestens 3 cm Fugen), Rasen-Schotter-Wege oder unbehandelte Holzhäcksel.

Betonierte Terrassen, Gartenwege oder Einfassungen sind unzulässig. Auch das Anlegen von Kies- oder Schotterbeeten ist verboten und muss beim Pächterwechsel vollständig rückgebaut werden.

Wasserundurchlässige (versiegelte) Flächen für Laube, Aufbauten, Terrassen und Wege sind bis maximal 50 m² Gesamtfläche gestattet.

In Kürze stellen wir euch hier Informationen bereit, wie ein Rückbau gestaltet werden kann und welche Möglichkeiten der Unterstützung angeboten werden.

Warum ist das ökologisch sinnvoll?
Versiegelungen beeinträchtigen das Zusammenspiel des Pflanzenbodens und schaden dem Garten-Ökosystem: Sie unterbinden die Versickerung von Regenwasser, was den Grundwasserhaushalt schwächt. Versiegelte Flächen unterbinden Verdunstung, tragen zur Aufheizung des Mikroklimas bei und hemmen die nächtliche Abkühlung. Zusätzlich zerschneiden sie die Lebensgrundlage der Bodenorganismen, zerstören Bodenfruchtbarkeit und stören wichtige Prozesse zur Neubildung fruchtbarer Erde.

Regenwassernutzung

Regenwassernutzung schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt: Statt kostbares Trinkwasser zu verwenden, wird natürliches Niederschlagswasser gesammelt. Das spart Energie bei der Trinkwasseraufbereitung und liefert weiches, kalkarmes Gießwasser – ideal für viele Pflanzen.

So lässt es sich umsetzen:
• Regentonne am Fallrohr der Laube oder eines Schuppens anschließen
• Regenspeicher oder -fass mit Deckel gegen Mückenlarven und Algen
• Filtereinsatz im Fallrohr, um Laub und Schmutz abzufangen


Ökologischer Vorteil: Jede im Garten genutzte Regenwasserkanne reduziert den Trinkwasserverbrauch, stärkt den natürlichen Wasserkreislauf und hilft, in Hitze- und Trockenperioden unabhängig von Wasserentnahmebeschränkungen zu bleiben.

Kompostierung

Kompostieren schließt den Nährstoffkreislauf direkt im Garten: Pflanzenreste werden vor Ort zu wertvollem Humus umgewandelt, der den Boden lockert, Wasser speichert und Pflanzen natürlich mit Nährstoffen versorgt. So spart man Dünger, reduziert den Abfall und vermeidet unnötige Transport- und Entsorgungskosten.

So funktioniert’s:
• Kompostplatz oder Komposter an einem halbschattigen, windgeschützten Standort
• Mischung aus Grünmaterial (Grasschnitt, Küchenabfälle pflanzlich) und Braunmaterial (Laub, Zweige, Häcksel)
• Regelmäßig umsetzen für gute Belüftung
• Keine gekochten Speisereste, Fleisch oder kranken Pflanzenteile einbringen

Ökologischer Vorteil: Kompost reduziert den Bedarf an zusätzlichem Düngemitteln, fördert die Bodenlebewesen, bindet CO₂ im Boden und schont die städtische Abfallwirtschaft.


Laut Kleingartenordnung ist in Köln ist jeder Kleingärtner verpflichtet, auf seinem Grundstück einen Kompostplatz einzurichten. Organische Materialien sollen vor Ort verwertet werden: auf dem Kompost, als Mulch oder in Totholzhaufen, denn Totholz gilt als wertvolles ökologisches Strukturelement.

Versicherung

Text folgt in Kürze.